Lexikon -Versicherungsschutz humanitärer Auslandseinsätze

Der Versicherer leistet im Falle bei Einsatz der versicherten Person
    - humanitären Hilfeleistung der Bundeswehr,
    - friedenserhaltenden Maßnahme der Bundeswehr,
    - friedenskonsolidierenden/friedenssichernden Maßnahme der Bundeswehr
      im Rahmen eines UN- oder NATO-Einsatzes während eines Aufenthalts
      außerhalb der BundesrepublikDeutschland,
     - Tätigkeit für humanitäre Hilfsorganisationen während eines Aufenthalts
        außerhalb der Bundesrepublik Deutschland.

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